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September 2010 Die Sperrung der Hauptkrater wie unten beschrieben ist auf unbestimmte zeit verlängert worden.
August 2010 Ab dem 27. August 2010 gilt eine neue Verordnung des Präfekten der Provinz Catania. Nach den explosiven Ereignissen der letzten Tage (siehe auch news) wird der Zugang auf die Hauptkrater am Ätna vollständig und ab einer Höhe von 2920 m gesperrt. Diese Verordnung bleibt - mit dem Vorbehalt einer Neubeurteilung der Lage - für fünfzehn Tage gültig (verlängert bis 25. September 2010).
September 2004 Es gilt die Regelung der Parkverwaltung (vollständiger Text in italienisch), keine Beschränkungen, absolute Eigenverantwortung. Es wird empfohlen sich geführten Gruppen anzuschließen.
Juni 2004 Nachdem die Verordnung nicht verlängert worden ist, tritt eine neue Regelung der Naturschutzparkverwaltung in Kraft. Gegen diese ist jedoch rekurriert worden und das Verfahren ist hängig. Somit ist theoretisch die Verordnung vom 5.6.03 noch in Kraft...
November 2003 Die Verordnung vom 5.6.2003 war bis zum 31.10.2003 gültig und ist durch keine neue ersetzt worden.
Verordnung vom 5.6.2003: Über den Gebieten der "Montagnola" (Südseite) und über "Piano Concazze" (Nordseite) auf den Gemeindegebieten von Nicolosi, rsp. Linguaglossa, herrscht Notstand. Aus diesem Grund ist das Betreten der Gebiete unter Androhung von strafrechtlichen Folgen verboten. Außer mit einem authorisierten Berg- oder Vulkanführer, der pro Führer 10 Personen begleiten darf.
Eine neue Verordnung des Bürgermeisters von Lipari (15/07) regelt den Zugang auf den Vulkan Stromboli. Nach dem Paroxysmus vom 15.3.07 wird der Zugang über 400 M.ü.M. (Ginostra 200 M.ü.M.) generell untersagt. Mit einem authorisierten Berg- und/oder Vulkanführer ist der Zugang bis an den Aussichtspunkt auf die "Sciara del Fuoco" gestattet.
Download: Ordinanza 15/07 vom 07.03.2007: Vollversion italienisch (PDF, 42 kB), Auszug deutsch (PDF, 33 kB)
Der Text der Verordnung wurde in gewissen Punkten geändert, hier das Wesentliche: - Die Zugangszeiten sind nun: Mai bis Septmber von 12.00 - 24.00 h und von Oktober bis April von 10.00 - 22.00 h
- der Aufenthalt über 700 M.ü.M.ist auf eine Stunde und 80 Personen gleichzeitig limitiert
Download: Ordinanza 34/05 vom 22.07.2005 (PDF, 124 kB)
Am 26. März 2005 wurde nach zweijähriger Schließung der Zugang in die oberen Regionen wieder freigegeben. Es gilt die Ordinanza 11/05 vom 24.3.2005 des Bürgermeisters von Lipari. - der Zugang bis 400 M.ü.M. ist für jedermann frei.
- der Zugang über 400 M.ü.M. ist nur mit einem authorisieren Vulkan- oder Bergführer erlaubt.
- der Zugang oberhalb 400 M.ü.M. ist von 23.00 bis 10.00 Uhr untersagt, insbesondere das Übernachten!
- pro Führer sind Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt
- der Aufenthalt in den oberen Zonen ist auf eine Stunde und 80 Personen gleichzeitig limitiert.
Download: Ordinanza 11/05 vom 24.03.2005 (PDF, 352 kB)
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